Verordnungen
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Aufgrund der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass im Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels ein Energieausweis auf Verlangen vorgelegt wird, der Auskunft über die energetische Gesamteffizienz des Gebäudes gibt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes, das die Bundesregierung dazu ermächtigt, in einer novellierten Energieeinsparverordnung Inhalt und Verwendung des Energieausweises festzulegen. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 26.06.2007 vom Kabinett beschlossen und am 24.07.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit tritt die EnEV zum 01.10.2007 in Kraft. |
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